GModG-Entwurf: Warum das neue Gebäudemodernisierungsgesetz die Klimaziele verfehlt
- energycheckpoint.de

- 28. Mai
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Mit dem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) will die Bundesregierung den Gebäudesektor neu ausrichten – weg vom bisherigen Gebäudeenergiegesetz (GEG), hin zu einem breiteren Fokus auf Modernisierung, Effizienz und Klimaschutz. Doch was ändert sich konkret, und wo liegen Chancen und Risiken?
1. Von der 65%-Regel zur „Biotreppe“
Die bisherige 65%-Vorgabe für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen soll entfallen. Stattdessen bleibt der Einbau fossiler Gasheizungen grundsätzlich möglich, wird aber über eine wachsende Biokraftstoff- bzw. Biogas-Quote („Biotreppe“) schrittweise auf einen höheren Anteil „grüner“ Energieträger verpflichtet. Fachlich umstritten: Es ist absehbar, dass Biogas und andere grüne Gase knapp und teuer bleiben – mit einem erheblichen Betriebskostenrisiko für Eigentümer.
2. Primärenergiefaktoren und Strommix
Der Primärenergiefaktor für Strom wird abgesenkt, um den zunehmend klimafreundlicheren Strommix abzubilden. Damit werden Stromheizsysteme wie Wärmepumpen bilanziell attraktiver. Die Bewertung biogener und synthetischer Brennstoffe bleibt dagegen optimistisch – hier sehen Fachleute eine Lücke zur realen Emissions- und Erzeugungssituation.
3. Lebenszyklus-Betrachtung von Gebäuden
Neu ist die Pflicht zur Ermittlung der Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen bei Neubauten. Damit rücken „graue Emissionen“ aus Bauprodukten, Konstruktion und Flächenverbrauch stärker in den Fokus. Allerdings sind bislang keine verbindlichen Grenzwerte vorgesehen – die Bilanzierung dient eher der Information als der klaren Steuerung Richtung Nullemissionsgebäude.
4. Nullemissionsgebäude als Zielbild – aber verwässert
Die EU verlangt „Zero Emission Buildings“ als neuen Standard. Das GModG führt den Begriff zwar ein und passt die Anforderungen an, bleibt aber hinter einem konsequenten Niveau etwa eines „Passivhaus Plus“ zurück. Damit droht Deutschland seine frühere Vorreiterrolle im energieeffizienten Neubau weiter einzubüßen.
5. Referenzgebäude und U-Werte
Die Anforderungen werden künftig über ein real „baubares Referenzgebäude“ definiert. Im Prinzip ein sinnvoller Schritt, der Praxisnähe schafft. Kritisch: Die U‑Werte der Hülle (vor allem Außenwände und Fenster) orientieren sich nicht konsequent am heutigen Stand der Technik. Hier gibt es Spielraum nach oben – sowohl energetisch als auch wirtschaftlich.
6. Wirtschaftlichkeit statt Klimaneutralität?
Das traditionelle Wirtschaftlichkeitsgebot bleibt weitgehend unangetastet. Es betrachtet Investitionen primär aus Sicht des Einzelnen und blendet langfristige volkswirtschaftliche Klima- und Schadenskosten weitgehend aus. Damit droht ein Fortbestehen von „Unwirtschaftlichkeits-Ausnahmen“, die sinnvolle Sanierungen blockieren und Lock-in-Effekte schaffen – auf Kosten künftiger Generationen.
7. Energieausweise im Umbau
Energieausweise sollen digitaler und besser kontrolliert werden. Positiv: Ein stärkerer Fokus auf Bedarfsausweise und eine zentrale Datenhaltung können mehr Transparenz und Qualität bringen. Problematisch ist hingegen, dass bei Wohngebäuden wichtige Bedarfspflichten beim Verkauf oder der Vermietung wegfallen sollen. Das erhöht die Gefahr „schön gerechneter“ Gebäude mit hohem Sanierungsstau.
Langfristig wäre ein einheitliches, bedarfsbasiertes System mit hinterlegten Bestandsdaten (Bauteile, U‑Werte, Verbräuche, Lebenszyklusdaten) die Basis für seriöse Kauf-, Miet- und Sanierungsentscheidungen.
8. Rolle der Energieberatung
Energieberaterinnen und Energieberater sollen stärker als strategische Prozessbegleiter verstanden werden – also weit mehr als reine „Nachweis-Ersteller“. Gleichzeitig ist im Entwurf die Streichung einiger Beratungspflichten vorgesehen, etwa beim Heizungstausch. Das riskierte genau dort Fehlinvestitionen und Akzeptanzprobleme, wo die Entscheidungen besonders komplex und teuer sind.
Gefordert wird deshalb ein geschütztes Berufsbild für Energieberatung, einheitliche Qualifikationsstandards und barrierefreier Zugang zu Normen, damit die wachsende Komplexität (Lebenszyklus-THG, MEPS, Sanierungsfahrpläne) fachlich sauber in der Praxis ankommt.
9. Förderung, soziale Fragen und Quartiere
Die öffentliche Förderung soll perspektivisch stärker auf die Bestandssanierung ausgerichtet werden. Sinnvoll ist die Idee, Förderquoten an tatsächliche Treibhausgas-Einsparungen zu koppeln und Maßnahmen an der Gebäudehülle mindestens so stark zu fördern wie neue Anlagentechnik. Für Mieterhaushalte braucht es Modelle wie warmmietenneutrale Sanierungen und eine bessere Verknüpfung von Ordnungsrecht, Förderung und Mietrecht.
Auf Quartiersebene bieten Nullemissionsquartiere, gemeinsame Erzeugung, Speicherung und Laststeuerung große Chancen – rechtlich und fördertechnisch sind diese Ansätze im Entwurf aber noch eher grob angelegt als konsequent weiterentwickelt.
Fazit: Das GModG bringt wichtige neue Instrumente wie Lebenszyklus-Bilanzierung, digitale Energieausweise und eine modernisierte Anforderungssystematik. Gleichzeitig werden zentrale ordnungsrechtliche Vorgaben abgeschwächt, ohne sie durch ein klares, verbindliches CO₂‑Zielsystem pro Gebäude zu ersetzen. Für eine echte, sozialverträgliche und planbare Wärmewende braucht es an mehreren Stellen deutlich mehr Klarheit, Mut und Konsequenz.





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