C O N S U L T I N G
Förderungen
Wiegandt Consulting übernimmt keine Gewähr für die nachstehenden Angaben (Stand: 01.12.2025). Aktuelle Informationen finden Sie auf den Webseiten der für die Förderprogramme zuständigen Stellen.
Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
Die Bundesförderung für „Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“ fördert die Energieberatung in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans für Wohngebäude mit 50 % des förderfähigen Beratungshonorars mit maximal 650€ bei Ein- oder Zweifamilienhäusern und maximal 850€ bei Gebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten. Zusätzlich können bei Beratungen für Wohnungseigentümergemeinschaften bis zu 250€ für die Erläuterung des iSFP im Rahmen einer WEG-Versammlung gefördert werden.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Mit der BEG unterstützt der Bund Eigentümer*innen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen und Kommunen bei der energetischen Sanierung von Gebäuden. Ziel ist es, den Energieverbrauch zu senken, den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen und die CO₂-Emissionen im Gebäudesektor deutlich zu reduzieren.
Vorteile der BEG-Förderung
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Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss für energetische Sanierungsmaßnahmen.
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Erhöhte Fördersätze und Höchstgrenzen von bis zu 60.000€ pro Kalenderjahr und Wohneinheit.
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Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten wird zusätzlich gefördert.
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Bonusprogramme für besondere Effizienz, schnelle Umsetzung oder einkommensschwache Selbstnutzende.
Fördersätze (Beispiele aus der BEG EM)
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Grundförderung: i. d. R. 15–30 % Zuschuss je nach Maßnahme mit zusätzlichen Boni:
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Effizienzbonus für besonders effiziente Wärmepumpen
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Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer*innen mit zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 €
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iSFP-Bonus für Sanierung auf Grundlage eines individuellem Sanierungsfahrplan
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Regionale Förderprogramme
Über die BEG Förderung hinaus existieren weitere sehr attraktive regionale Förderprogramme:
Der Klimabonus der Stadt Frankfurt am Main fördert freiwillige Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung, wie Dach- und Fassadenbegrünungen, Regenwasserspeicherung, Solaranlagen, Batteriespeicher und Ladeinfrastruktur. Je nach Maßnahme werden derzeit zwischen 20% und 50% der förderfähigen Kosten übernommen, bei Mini-PV-Anlagen sogar 50 % (mit Frankfurt-Pass 75 %) und bei Solar-Gründächern 30% für die Solaranlage plus Begrünungsförderung. Aktuelle Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Stadt Frankfurt
Der Modernisierungsbonus der Stadt Frankfurt am Main unterstützt Eigentümer:innen bei der energetischen Modernisierung, der Verbesserung der Barrierefreiheit, der Aufwertung des Wohnumfelds sowie der Pflege des Stadtbildes.
Gefördert werden bis zu 35 % der förderfähigen Kosten, je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard mit Zuschussobergrenzen von 650 €/m² (Einzelmaßnahmen) bis 1.300 €/m² (Effizienzhaus 40) sowie zusätzlichen Boni, z. B. für erneuerbare Energien, nachhaltige Dämmstoffe, Lüftungsanlagen, Aufzüge oder Balkone.
Voraussetzung ist in der Regel eine Mindestinvestition von 10.000 € (bzw. 3.000 € bei Einzelmaßnahmen) sowie ein Energieberatungsbericht und ein Umsetzungskonzept durch anerkannte Fachleute.
